Allgemeine Bedingungen
Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen Bedingungen sowie das Marktreglement von Aarberg.
Artikel 1: Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung gilt als gültig bei fristgerecht eingegangener Zahlung und ist damit verbindlich. Barzahlung auf dem Markt ist nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise, teilweiser Teilnahme oder Nichtteilnahme.
Artikel 2: Öffnungszeiten
Die Marktöffnungszeiten sind verbindlich und strikt einzuhalten. Ausserhalb der Marktöffnungszeiten dürfen keine Stände, insb. Keine Food-Stände betrieben werden.
Artikel 3: Miethäuser, Stände und Standplätze, Obliegenheiten der Marktteilnehmenden
Die zur Verfügung stehenden Miethäuser und Mietstände sind beschränkt und werden nach Anmeldung, bzw. Zahlungseingang vergeben.
Bei Zusagen und Platzzuweisungen werden langjährige und mehrtägige Teilnehmer bevorzugt. Es besteht kein Anspruch auf eine Standplatzzuteilung am gleichen Ort für die folgenden Jahre.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Standplätze, Haus- oder Standzuteilungen auch kurzfristig zu ändern oder
eine Platzverschiebung vor Ort vorzunehmen.
Eine Übertragung oder Weitervermietung an Dritte ist untersagt.
Es dürfen ausschliesslich die auf der Anmeldung deklarierten Waren angeboten werden.
Die maximale Tiefe der Standplätze beträgt 3m. Schirme, Standdächer und dergleichen dürfen nicht über den vermieteten Stand, bzw. die vermietete Fläche herausragen. Das Aufstellen zusätzlicher Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen und Warenständer ist nicht gestattet.
Fassaden, Dachentwässerungen, Balkone, Lufträume, etc. dürfen nicht zum Aufhängen von Gegenständen oder Waren verwendet werden. Das Anbringen von Plakaten oder Banderolen sowie das Aufstellen und Anbringen von Fremdreklame ist nicht gestattet.
Der angemessene Schutz der Markthäuser und -stände gegen Witterungseinflüsse ist Sache der Marktteilnehmenden.
Die Rettungsgasse, Notausgänge, die Durchgänge zwischen den Ständen, bzw. Wagen sowie Zugänge zu den Liegenschaften sind jederzeit frei begehbar zu halten.
Bei der Verwendung von Grill- und/oder Kochapparaten ist sicherzustellen, dass die feuerpolizeilichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen eingehalten sind. Bei der Aufbereitung von warmen Speisen und Getränken müssen Brandschutzgeräte (Löschdecken, Feuerlöscher) am Marktstand vorhanden sein.
Material und Hilfsmittel wie Klammern, Werkzeug etc. sind von den Marktteilnehmenden mitzubringen.
Alle Stände und Häuser müssen weihnachtlich dekoriert sein, wobei Verkaufsware nicht als Dekoration gilt. Stände und Häuser müssen pünktlich zum Marktbeginn eingerichtet sein.
Der Veranstalter ist befugt, Stände zu schliessen, welche den Bedingungen nicht entsprechen.
Miethäuser und Mietstände müssen sauber abgegeben werden. Nägel und Schrauben müssen entfernt werden. Allfällige Nacharbeiten und Instandsetzungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Artikel 4: Alkoholische Getränke und Tabakwaren
Der Verkauf von alkoholischen Getränken sowie von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
Der Verkauf von gebrannten alkoholischen Getränken (z.B. Softspirituosen, Alcopops, etc.) an Jugendliche unter 18
Jahren sowie an Schülerinnen und Schüler ist verboten.
Gastgewerbebetriebe mit Alkoholausschank haben mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das
billigste alkoholfreie Getränk in der gleichen Menge («Sirupartikel» GGG).
Die unentgeltliche Abgabe zu Werbezwecken von Alkohol und/oder Tabakwaren an einen bestimmten Personenkreis,
namentlich durch Verteilen von Warenmustern oder Durchführung von Degustationen ist nicht gestattet.
Der Verkauf und die Abgabe von Glühwein sind nicht erlaubt. Glühwein wird ausschliesslich auf dem Stand des Veran-
stalters angeboten.
Eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes (Gemeinde) für den Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke
muss der Anmeldung beigelegt werden.
Artikel 5: Elektrische Energie
Elektrische Energieverteiler stehen gemäss Merkblatt auf der Website zur Verfügung.
Ein 230V-Stromanschluss bis 200Watt ist für Beleuchtung im Preis inbegriffen. Kabelrollen und Verlängerungskabel sind von den Marktteilnehmenden mitzubringen. Stromkabel müssen so verlegt werden, dass sie für Besucherinnen und Besucher keine Gefahr darstellen.
Zusätzliche Anschlüsse für Elektrogeräte wie z.B. Fritteusen, Öfen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen usw. sind bei der Anmeldung zwingend und vollständig aufzuführen und werden separat verrechnet. Der Einsatz von Elektroheizungen und Halogenscheinwerfern ist verboten.
Reparaturkosten defekter Anschlüsse, Verteiler, Kabel, Geräte etc. gehen zu Lasten der Marktteilnehmer.
Artikel 6: Sauberkeit, Kehricht
Die Marktteilnehmenden sind für Ordnung und Sauberkeit um ihren Stand selber verantwortlich.
Angefallener Kehricht ist zu Hause zu entsorgen.
Artikel 7: Fahrzeuge
Die Einfahrtszeiten auf den Standplatz sowie die Umschlagszeiten sind unbedingt einzuhalten.
Während des Marktbetriebes dürfen keine Fahrzeuge auf dem Stadtplatz parkiert werden. Fahrzeuge der Marktteil-
nehmenden müssen auf dem Parkplatz beim Schwimmbad Aarberg parkiert werden.
Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu platzieren.
Artikel 8: Haftung
Für Folgen, die durch die Ausübung der Markttätigkeit hervorgehen, haften weder der Veranstalter noch die Ge-
meinde Aarberg.
Aufwände, verursacht durch die Nichteinhaltung der Allgemeinen Bedingungen oder des Marktreglementes von
Aarberg sowie für die Instandsetzung von Schäden werden den Verursachern weiterverrechnet.
Artikel 9: Versicherung
Sämtliche Versicherungen sind Sache der Marktteilnehmenden. Jegliche Haftung durch den Veranstalter wird abge-
lehnt.
Aarberg, Januar 2020