Allgemeine Bedingungen

Teilnahmebedingungen und Auflagen am Chlouser-Märit Aarberg:

  1. Allgemeine Bedingungen
    1.1. Die Bewilligung für einen Markt- oder Verkaufsstand ist persönlich und nicht übertragbar.
    1.2. Sie berechtigt die Bewilligungsinhaberin oder den Bewilligungsinhaber, die Tätigkeit zeitlich begrenzt auf dem in dieser Bewilligung aufgeführten oder vom Marktchef zugewiesenen Platz exklusiv auszuüben.
    1.3. Das Verhalten der Markthändlerinnen und Markthändler darf nicht zur Störung des Marktbetriebes führen.
    1.4. Anordnungen des Marktchefs oder Mitglieder vom OK Chlouser-Märit bleiben vorbehalten.
    1.5. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Marktreglements der Gemeinde Aarberg.
  2. Allgemeine Auflagen
    2.1. Jede verkehrsstörende Platzierung ist untersagt.
    2.2. Der Marktstand darf nur an der von dem OK Chlouser-Märit zugewiesenen Stelle eingerichtet werden.
    2.3. Sonnenschirme, Standdächer und dergleichen dürfen nicht über die bewilligte Fläche herausragen.
    2.4. Passantinnen und Passanten dürfen nicht durch aufdringliches Ansprechen oder in einer anderen Form belästigt werden.
    2.5. Die Nachbarschaft darf nicht durch übermässigen Lärm belästigt werden. Die Verwendung von Lautsprechern und Tonwiedergabegeräten ist nicht erlaubt.
    2.6. Das Aufstellen zusätzlicher Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen oder Warenständer, welche in der Bewilligung nicht aufgeführt sind, ist verboten.
    2.7. Das Anbringen von Plakaten oder Banderolen sowie das Aufstellen von Fremdreklamen ist nicht gestattet.
    2.8. Wir senden Ihnen eine Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den entsprechenden Standnummern sowie Situationspläne für den Stadtplatz und die Holzbrücke bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung.
    2.9. Einfahrt ins Stedtli:
    Freitag ab 10.00 Uhr
    Samstag ab 07.30 Uhr
    Sonntag ab 07.30 Uhr
    Sämtliche Fahrzeuge müssen 15 Minuten vor Marktbeginn vom Stadtplatz sein. Die Zufahrt auf den Stadtplatz ist nur von Osten her über die Falkenbrücke möglich, die Holzbrücke ist für jeglichen Verkehr gesperrt.
    2.10. Fahrzeuge der Marktteilnehmenden dürfen ausschliesslich auf dem Parkplatz des Schwimmbades parkiert werden, während des Marktes aber nicht auf dem Stadtplatz. Die Parkkarte bitte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren. Missbräuchliche Verwendung führt zum Einzug der Karte.
    2.11. Damit der Zugang und die Durchfahrt für alle Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer jederzeit gewährleistet ist, bitten wir um entsprechendes Abstellen Ihres Fahrzeuges zum Be- und Entladen sowie um Rücksichtnahme.
    2.12. Besucherinnen und Besucher freuen sich, wenn Ihr Stand weihnächtlich dekoriert ist. Bitte verzichten Sie auf Plastikfolien, Blachen, grelle Werbung, etc. Verkaufsware gelten nicht als Dekoration. Stände und Häuser müssen pünktlich zum Marktbeginn eingerichtet sein.
  3. Anmeldung und Zahlung
    3.1. Die Anmeldung gilt als gültig bei fristgerecht eingegangener Zahlung und ist damit verbindlich. Barzahlung auf dem Markt ist nicht möglich. Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise, teilweiser Teilnahme oder Nichtteilnahme.
  4. Öffnungszeiten
    4.1. Die Marktöffnungszeiten sind verbindlich und strikt einzuhalten. Ausserhalb der Marktöffnungszeiten dürfen keine Stände, insb. Keine Food-Stände betrieben werden.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Freitag: 14.00 – 21.00 Uhr
Samstag: 10.00 – 21.00 Uhr
Sonntag: 10.00 – 17.00 Uhr

  1. Miethäuser, Stände und Standplätze, Obliegenheiten der Marktteilnehmenden
    5.1. Die zur Verfügung stehenden Miethäuser und Mietstände sind beschränkt und werden nach Anmeldung, bzw. Zahlungseingang vergeben.
    Bei Zusagen und Platzzuweisungen werden langjährige und mehrtägige Teilnehmer bevorzugt. Es besteht kein Anspruch auf eine Standplatzzuteilung am gleichen Ort für die folgenden Jahre.
    5.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Standplätze, Haus- oder Standzuteilungen auch kurzfristig zu ändern oder eine Platzverschiebung vor Ort vorzunehmen.
    5.3. Die maximale Tiefe der Standplätze beträgt 3m. Schirme, Standdächer und dergleichen dürfen nicht über den vermieteten Stand, bzw. die vermietete Fläche herausragen. Das Aufstellen zusätzlicher Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen und Warenständer ist nicht gestattet. Fassaden, Dachentwässerungen, Balkone, Lufträume, etc. dürfen nicht zum Aufhängen von Gegenständen oder Waren verwendet werden. Das Anbringen von Plakaten oder Banderolen sowie das Aufstellen und Anbringen von Fremdreklame ist nicht gestattet.
    5.4. Die Rettungsgasse, Notausgänge, die Durchgänge zwischen den Ständen, bzw. Wagen sowie Zugänge zu den Liegenschaften sind jederzeit frei begehbar zu halten.
    5.5. Material und Hilfsmittel wie Klammern, Werkzeug etc. sind von den Marktteilnehmenden mitzubringen.
    5.6. Der Veranstalter ist befugt, Stände zu schliessen, welche den Bedingungen nicht entsprechen.
    5.7. Miethäuser und Mietstände müssen sauber abgegeben werden. Nägel und Schrauben müssen entfernt werden. Allfällige Nacharbeiten und Instandsetzungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  2. Warensortiment und Anschreibe-Pflicht
    6.1. Es darf nur das Warensortiment angeboten und verkauft werden, für welche diese Bewilligung ausgestellt ist.
    6.2. Die Abgabe oder der Verkauf alkoholischer Getränke oder von mit Alkohol versetzten Derivaten an Jugendliche unter 16 Jahren sowie gebrannte alkoholische Getränke und Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
    6.3. Verboten ist der Kleinhandel mit gebrannten Wassern auf allgemein zugänglichen Strassen und Plätzen, soweit das kantonale Patent den Umschwung von Betrieben des Gastgewerbes davon ausnimmt.
    6.4. An allen Ständen und Verkaufswagen sind Name und Wohnort der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers gut sichtbar anzuschreiben (Mindestgrösse: 20 x 30 cm).
    6.5. Gemäss der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV; SR 942.211) ist die Ware gut sicht- und lesbar mit den Detailpreisen anzuschreiben.
  3. Sauberkeit und Abfälle
    7.1. Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber ist für die Sauberkeit um ihren Stand verantwortlich.
    7.2. Grills und sonstige Kochgeräte sind zur Vermeidung von Verunreinigungen und Beschädigungen mit einem Bodenschutz zu versehen.
    7.3. Der benutzte öffentliche Boden muss am Ende der bewilligten Tätigkeit sauber zurückgelassen werden.
    7.4. Private Abfälle, die aus dem bewilligten Betrieb entstehen, müssen über eigene Abfalleimer oder Abfallsäcke entsorgt werden. Die Abfälle dürfen nicht in den öffentlichen Abfalleimern deponiert werden.
    7.5. Fetthaltiges Schmutzwasser wie Pommes-Frites-Öl, Speiseöl und andere Küchenabfälle dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Für die Abtrennung von mit tierischen Fetten und pflanzlichen Ölen belastetem Schutzwasser ist eine Fettabscheideanlage gemäss EN Norm 1825-1 und 1525-2 vorzusehen. Ist dies nicht möglich, ist das Schmutzwasser in geschlossenen Gebinden zu sammeln und vorschriftsgemäss zu entsorgen.
    7.6. Bei Nichtbeachtung der Auflagen betreffend Sauberkeit und Abfälle werden die dadurch verursachten Reinigungsleistungen der öffentlichen Hand in Rechnung gestellt.
  4. Sicherheit
    8.1. Marktstände, Zelte usw., mit oder ohne Seiten- und Rückwände, müssen mit Gewichten gegen Windböen und Unwetter geschützt werden.
    8.2. Das Betreiben von Elektro-Ofen ist nicht gestattet. Die Kapazität der elektrischen Installationen ist beschränkt. Es dürfen deshalb in den Holzhäusern, bei den Marktständen und in mitgebrachten Zelten, etc. keine Elektroheizungen betrieben werden.
    8.3. Sicherheit auf der Holzbrücke: Die Holzbrücke Aarberg gehört zu den geschützten Kulturgütern von nationaler Bedeutung. Deshalb sind besonderer Respekt, sorgfältiger Umgang und besondere Vorsicht zwingend geboten. Dies bedeutet absolutes Feuerverbot in und an der Brücke, kein Einschlagen von Nägeln, Eindrehen von Schrauben, Haken, etc. Elektrische Heizöfen oder Gasöfen sind unter keinen Umständen gestattet.
    8.4. Offene Feuer sind auf dem Markt nicht erlaubt.
    8.5. Mit Ausnahme der Verkaufswagen dürfen während der Marktdauer im Marktgebiet keine Fahrzeuge, Anhänger und dergleichen sowie überzähliges Standmaterial abgestellt werden.
    8.6. Stromkabel müssen so verlegt werden, dass sie für Passantinnen und Passanten keine Gefahr darstellen.
    8.7. Strombezügerinnen und Strombezüger haben für ein mindestens 50 m langes Stromanschlusskabel besorgt zu sein (Stecker Typ 12 oder 15). Stromkabel dürfen nicht quer über die Strasse verlegt werden; diese sind ausnahmslos hinter dem Stand bzw. im Strassengraben zu verlegen. Elektrische Energieverteiler stehen gemäss Merkblatt auf der Website zur Verfügung. Ein 230V-Stromanschluss bis 200Watt ist für Beleuchtung im Preis inbegriffen. Zusätzliche Anschlüsse für Elektrogeräte wie z.B. Fritteusen, Öfen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen usw. sind bei der Anmeldung zwingend und vollständig aufzuführen und werden separat verrechnet.
    8.8. Unter Druck stehende Gasbehälter müssen mit einem Metallband oder einer Kette gegen das Umstürzen gesichert sein.
    8.9. Bei Marktständen, bei denen Flüssiggas verwendet wird, sind Handfeuerlöscher 6 kg (ABC oder BC-Pulver) bereitzustellen.
    8.10. Flüssiggasanlagen (z.B. Gasgrill) dürfen nur mit einer gültigen Vignette des Vereins Arbeitskreis LPG betrieben werden. Die ausgefüllte „Checkliste Veranstaltung“ ist auf Verlangen vorzuweisen (www.arbeitskreis-lpg.ch/gaskontrolle/).
    8.11. Bei der Verwendung von Grill- und/oder Kochapparaten ist sicherzustellen, dass die feuerpolizeilichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen eingehalten sind. Bei der Aufbereitung von warmen Speisen und Getränken müssen entsprechende Brandschutzgeräte (Löschdecke, Handfeuerlöscher) am Marktstand vorhanden sein.
    8.12. Die Marktzeiten sind verbindlich und einzuhalten. Ausserhalb der Marktzeiten dürfen keine Stände, auch keine Food- oder Imbissstände, betrieben werden.
    8.13. Wir bitten Sie, am Sonntag Ihre Stände nicht vorzeitig, d.h. nicht vor 17.00 Uhr, zu räumen.
  5. Haftung
    9.1. Für Folgen, die durch die Ausübung der aus dieser Bewilligung hervorgehenden Tätigkeit entstehen, haftet der Verein Fachgeschäfte und Gastronomie nicht.
    9.2. Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber haftet vollumfänglich für allfällige Schäden und Unfälle, für die von Gesetzes wegen die Gemeinde Aarberg als Grundeigentümerin haftbar gemacht werden könnte.
    9.3. Sämtliche Versicherungen sind Sache der Marktteilnehmenden. Jegliche Haftung durch den Veranstalter wird abgelehnt.
  6. Bewilligungsentzug und Strafandrohung
    10.1. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die mit dieser Bewilligung verbundenen Bedingungen und Auflagen oder gegen die in diesem Zusammenhang gemachten Anordnungen des OK-Chlouser-Märit kann die Bewilligung unverzüglich entzogen werden.
  7. Erreichbarkeit:
    11.1. Das Markttelefon +41 79 501 79 67 ist während des Marktes (und nur dann) in Betrieb, Mails werden nicht gelesen.

Wir freuen uns auf einen weihnächtlich-stimmungsvollen und erfolgreichen Chlouser-Märit und freuen uns auf Sie!

Bis bald im rundum charmanten Stedtli und freundliche Grüsse

OK Chlouser-Märit Aarberg
Ernst Bichsel, Florian Adam, Sarah Maria Steiner, Kathrin Huber

gültig ab 01.01.2025

Strom

Strombedarf

Ein Anschluss, z.B. für Beleuchtung mit 230V bis max. 200 Watt (Steckertyp T12) ist gratis und muss im Anmeldeformular nicht angegeben werden.

Benötigen Sie mehr Strom oder einen anderen Anschluss für Elektrogeräte mit hohem Stromverbrauch?
Dann geben Sie im Anmeldeformular zwingend den gewünschten Steckertypen und jedes Elektrogerät mit seinem Stromverbrauch an, welches Sie an Ihrem Verkaufsstand verwenden werden.

Wichtig!!!
Unvollständige oder falsche Angaben können dazu führen, dass dem Markt zu wenig Strom zur Verfügung steht, das Netz überlastet und zusammenbricht.
Nicht angegebene Anschlüsse erhalten keinen Zugang zum Stromnetz!

Elektroheizungen und Halogenscheinwerfer sind aus Sicherheitsgründen und wegen zu hohem Stromverbrauch verboten!

Anfahrt

Anfahrt aus Richtung Bern

A6 Richtung Biel
Ausfahrt 6: Lyss-Süd
Den Wegweisern Richtung Aarberg folgen

Anfahrt aus Richtung Biel

A6 Richtung Bern
Ausfahrt 6: Lyss-Süd
Den Wegweisern Richtung Aarberg folge

Parken

Wir bitten Sie ausschliesslich den Parkplatz beim Schwimmbad zu benutzen. Er wird den Ausstellern exklusiv und kostenlos zur Verfügung gestellt.

Parkkarte

Bitte drucken Sie die Parkkarte aus und legen Sie diese gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges.

Marktpläne

Marktplan Stadtplatz 2024

Der Marktplan wird jeweils 3-4 Wochen vor Marktbeginn an alle Teilnehmer versenden und hier aufgeschaltet.

Marktplan Holzbrücke 2024

Der Marktplan wird jeweils 3-4 Wochen vor Marktbeginn an alle Teilnehmer versenden und hier aufgeschaltet.

Flyer & Werbemittel


Postkarte Druckdaten in A6


JPG Flyer in A6

PDF Flyer in A6

Kontakt während dem Markt

Markt-Telefon: +41 79 501 79 67

Das Markt-Telefon ist nur während den Öffnungszeiten des Chlouser-Märit in Gebrauch. SMS und COMBOX Nachrichten werden nicht beantwortet. Bitte melden Sie Ihre Anliegen ausserhalb dieser Zeiten via Mail. Vielen Dank.